SÄA002: Regionalverbände über Bezirksgrenzen hinweg

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Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen, im §5 Abs. 3 den Text ” innerhalb von Bezirksgrenzen” zu streichen.

Antragsbegründung:

Mögliche Regionalverbände an Bezirksgrenzen festzuschreiben dürfte im Speziellen für das Ruhrgebiet ein unnötiges Hindernis darstellen.

Gegenrede

Ich bin mir nicht mehr zu 1000% Prozent sicher, aber diese Regelung hatte einen Grund. Leider kann ich weder die Diskussion in den alten PAd ansehen (gelöscht), noch die LQFB-Diskussion von damals (https://lqpp.de/nw/initiative/show/372.html), denn das wurde zwischendurch mal resettet und die Initiative hat nichts mehr mit der Satzung zu tun.
Ich bin mir aber sicher, es hatte etwas mit der Gleiderung zu tun: Wenn ein Bezirksverband gegründet werden sollte(!), dann ist die Frage offen, welcher BzV denn in einem RV Essen-Gelsenkirchen-Bochum den Anteil an Mitgliedsbeiträgen bekommt – BzV Arnsberg, Düsseldorf oder Münster?
So nett ich die Idee finde, einfach diese Beschränkung aus der Satzung streichen ohne die Konsequenzen zu beschreiben geht leider nicht.
Bitte den Antrag abzulehnen!

4 Comments

  1. Bernhard12. August 2014

    Die Regelung hatte den einzigen Zweck die Piraten bei den Wahlen einen klaren Rahmen vorzugeben. Sie ist seit langem überflüssig. Das habe ich mehrfach auf LPTs gesagt und beantragt. Ich hoffe nun kommt das endlich durch. Es macht uns weniger flexibel als notwendig.

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  2. Thomas Weinbrenner12. August 2014

    Es ist ja nicht nur das Geld, schon alleine die Zugehörigkeit des Regionalverbandes zu einem Bezirksverband ist ein unlösbares Problem. Die Bundessatzung §7(2) schreibt klar vor, das die Grenzen eines Bezirksverbandes deckungsgleich mit den Regierungsbezirken seien müssen – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Diesen Regionalverband kann man aber nicht eindeutig einem Bezirksverband zuordnen, gleichzeitig kann man ihn aber auch nicht aus dem Bezirksverband rausnehmen!

    Zusätzlich könnte man die Aufzählung in Bundessatzung §7(2) auch so verstehen, dass es ausschließlich diese Untergliederungen geben darf – dann dürften Regionalverbände sowieso nicht existieren.

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  3. Stahlrabe12. August 2014

    In erster Linie listet die Bundessatzung abschliessend alle Gliederungen auf. Fazit: ein Regionalverband ist keine Gliederung. Das kann auch kein NRW Antrag beheben. Und ich würde es auch nicht beheben wollen.
    +1 für die Gegenrede

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  4. Bodomskind14. August 2014

    Moin,

    ich kann mich noch etwas besser an die Diskusson damals um den Punkt erinnern: Neben den Mitgliedsbeiträgen (die man zumindest teilen _könnte_ wenn man sich einig wird) ging es noch um einen anderen Punkt: Wenn ein Regionalverband Teilgliederung eines Bezirksverbandes ist, auf welchen Bezirksparteitagen wären Mitglieder eines bezirksübergreifenden Regionalverbandes stimmberechtigt?
    Die Frage war damals und ist auch heute zumindest nicht trivial zu beantworten, weswegen wir damals drauf verzichtet hatten.

    So löblich ich die Idee finde, ich fürchte damit wird nach momentaner Lage mehr Unsicherheit geschaffen, als die Sache wert ist.

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