WP007: Freien Zugängen zu Datennetzen

Rechtschreibfehler schon im Titel, ich weiß ja nicht…

Antragstext:

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm 2016 im Kapitel “Digitale Gesellschaft” an geeigneter Stelle einzufügen:

Freien Zugängen zu Datennetzen

Unter freien Zugängen zu Datennetzen verstehen die PIRATEN Nordrhein-Westfalen die Abwesenheit von Volumen- oder Zeitbegrenzungen, Kosten für den Nutzer, Manipulation des Datenverkehrs und Inhalts durch den Zugangsbetreiber. Deep Packet Inspection, das Verändern von IP-Paketen und der Verstoß gegen die Netzneutralität sind grundsätzlich untersagt. Durch den Zugangsbetreiber vor- oder zwischengeschaltete Werbemaßnahmen, welche nicht zum regulären Inhalt gehören, sind bei freien Datennetzten nicht gestattet. Darüber hinaus ist der Zugang möglichst barrierefrei zu gestatten. Aus diesem Grund lehnen wir Zugangskontrollen ab.

Antragsbegründung:

Keine!

Gegenrede

Über diesen Antrag bin ich regelrecht schockiert!

Die Abwesenheit von Volumen- oder Zeitbegrenzungen bedeutet nichts anderes, als die Abschaffung aller anderen Tarife, bis auf Flatrates. Die Abwesenheit von Kosten für den Nutzer bedeutet nichts anderes als Flatrate für alle. Wenn ich dann noch jegliche Werbemaßnahmen untersage, bin ich im rosaroten sozialistischen Traumlandpark des Internets angekommen.
Ablehnen! Ablehnen! Ablehnen!

2 Comments

  1. Fulleren13. Juni 2016

    Die Estnische Verfassung enthält ein Recht auf Internetzugang.

    Es wird realisiert, durch freies WLAN in und um öffentliche Gebäude.

    Wo steht deiner Meinung nach, dass jeder in seiner eigenen Wohnung freien Zugang zum Netz haben muss?

    Antworten
    1. Michele Marsching14. Juni 2016

      Recht auf Internetzugang? Okay!

      Hier aber steht nix vom Recht auf Internetzugang (was man durch öffentliche Hotspots realisieren könnte), sondern hier wird definiert, wie jeder Zugang zu Datennetzen aussehen soll. Zwei verschiedene Dinge!

      Antworten

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