WP015: Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühr

Mein Antrag! *freu*

Antragstext:

Die Piratenpartei NRW spricht sich für die Abschaffung der von schwarz-gelb im Jahr 2006 eingeführten Kirchenaustrittsgebühr aus. Wie bei Kircheneintritten sollen die dem Staat enstehenden Kosten durch die Kirchen erstattet werden.

Antragsbegründung:

Das Land Nordrhein-Westfalen hat unter der schwarz-gelben Regierung im Jahr 2006 eine Änderung des ‘Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (Kirchenaustrittsgesetz – KiAustrG)’ beschlossen. Demnach fallen für den Austritt Kosten an, die an anderer Stelle (Justizverwaltungskostengesetz) auf 30,- EUR festgelegt werden. Ganz offen wurde seinerzeit dargestellt, dass mit dieser Maßnahme die Mitgliederflucht aus den großen Kirchen eingedämmt werden sollte.

Der Staat muss sich in Religionsfragen neutral verhalten, er darf weder den Eintritt, noch den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft mit einer besonderen Hürde belegen. Auch die Möglichkeit, dass sich Bedürftige von den Gebühren befreien lassen können ist kein Schutz, da die Bedürftigkeit im Ermessen des Bediensteten am Amtsgericht liegt.

Da sich staatliche Stellen mit dem Austritt beschäftigen müssen, ist es durchaus legitim, dass das Land sich die Kosten erstatten lässt. Der eigentliche Auftraggeber der Dienstleistung ‘Austritt’ ist jedoch die kirchliche Institution und nicht das austretende Mitglied. Diese Kosten vom austretenden Mitglied bezahlen zu lassen ist eine versteckte Subventionierung der betroffenen Religionsgemeinschaften und muss beendet werden.

Fürrede

Die Begründung spricht für sich selbst:
Annehmen!

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