WP023: Abschaffung aller Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften

23! Muss gut sein! …mal gucken:

Antragstext:

Die Piratenpartei NRW spricht sich für eine zeitnahe Abschaffung aller Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften aus. Wie vom Grundgesetz gefordert soll die Ablösung mit einem Landesgesetz durchgeführt werden. Nordrhein-Westfalen soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass alle Länder und der Bund eine gemeinsame Kommission unter Hinzuziehung aller Beteiligten einrichten, die den Wert der verstaatlichten kirchlichen Besitztümer und der bisher ausgezahlten Entschädigungsleistungen an die beiden Kirchen ermittelt und einen Vorschlag für eine abschließende Entschädigungszahlung erarbeiten soll.

Antragsbegründung:

Wir halten uns an das Grundgesetz, da sind wir konservativ!

  • Artikel 22 Landesverfassung NRW: Im übrigen gilt für die Ordnung zwischen Land und Kirchen oder Religionsgemeinschaften Artikel 140 des Bonner Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 als Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Landesrecht.
  • Artikel 140 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.
  • Artikel 138 Weimarer Reichsverfassung: (1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.

Fürrede

Oh man. Guter Antrag! Landesbezug. Check!
Bundesrat dabei #ausGruenden. Check!

Ich mag den Antrag, von wem ist der?

Oh! 😉
Annehmen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to top