WP024: Senkung von Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide für Stadtbezirkbezogene Sachverhalte in Kreisstädten

Antragstext:

Die Piraten setzen sich dafür ein, das die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide so gesenkt oder angepasst werden, das Bürgerinnen und Bürger ihre Interessen leichter für Stadtbezirkbezogene Sachverhalte in Kreisstädten einbringen und durchsetzen können.

Antragsbegründung:

In §26 der Gemeindeordnung NRW heisst es in Absatz 9:
“(9) In kreisfreien Städten können Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in einem Stadtbezirk durchgeführt werden, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, für welche die Bezirksvertretung zuständig ist. Die Absätze 1 bis 8 gelten entsprechend mit der Maßgabe, daß 1. das Bürgerbegehren von im Stadtbezirk wohnenden Bürgern unterzeichnet sein muss, 2. bei einem Bürgerentscheid nur die im Stadtbezirk wohnenden Bürger stimmberechtigt sind, 3. die Bezirksvertretung mit Ausnahme der Entscheidung nach Absatz 6 Satz 1 an die Stelle des Rates tritt.”

Die in §26(9) getroffenen Regelungen lassen kein Bürgerbegehren und damit auch keinen Bürgerentscheid für Stadtbezirke von Städten in Kreisen zu, bei denen für die jeweilige Angelegenheit die Stadtverwaltung zuständig ist.

Es gibt aber Sachverhalte, bei denen nur die Bürger eines Stadtbezirkes von einer Maßnahme betroffen sind, die für sie von großer Bedeutung ist, aber nicht für die Bürger der ganzen Stadt.

Der §26 sollte demnach hinsichtlich einer Ausweitung der Möglichkeiten von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ausgeweitet werden.

Fürrede

Danke Markus! Hier wird eine klare Lücke aus der alltäglichen Erfahrung genommen, aufgezeigt, wo wir das fixen könnten und dann ein Antrag formuliert! Finde ich gut! Mehr Bürgerbeteiligung ganz konkret!
Annehmen!

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