WP028: Inneres und Justiz

Ein Mega-Antrag, kopiert vom PaP004.1 vom letzten Parteitag – mehr dazu im Antrag 029 gleich! … (Spoiler: *GRRRML!*)

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließe, dass Kapitel “Inneres und Justiz” in das Wahlprogramm 2017 aufzunehmen.

Der Antrag ist modular abzustimmen.

Inneres und Justiz

Modul 1 – Keine Videoüberwachung von Demonstrationen

Die Teilnahme an einer Demonstration ist ein durch das Grundgesetz geschütztes Mittel, um eine politische Meinung zu äußern. Die bloße Teilnahme rechtfertigt es keinesfalls, Demonstranten unter den Verdacht zu stellen, einen Gesetzesbruch begehen zu wollen. Daher lehnen die PIRATEN NRW ausdrücklich den allgemeinen und präventiven Einsatz von Überwachungskameras während Demonstrationen ab. Eine Videobeobachtung sollte nur im konkreten Einzelfall zulässig sein, um Straftaten zu dokumentieren. Im Übrigen ist der Einsatz von Überwachungskameras gegenüber friedlich demonstrierenden Bürgern abzulehnen.

Fürrede

Japp, genau so. Gut erklärt, kann weiter geführt werden.

Annehmen!

Modul 2 – Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Aufgabe der Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Hierfür werden allgemein zugängliche Quellen ausgewertet, aber auch nachrichtendienstliche Methoden wie verdeckte Ermittlungen und die Überwachung von Post und Telekommunikation angewandt. Diese Grundrechtseingriffe entziehen sich jedoch im Wesentlichen den demokratischen Geboten von Transparenz, parlamentarischer und öffentlicher Kontrolle.

Die Piratenpartei NRW fordert deshalb die Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz und den gleichzeitigen Aufbau einer neuen Behörde, welche die Aufgaben des bisherigen Landesamtes übernimmt. Die Methoden dieser Behörde müssen sich an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung orientieren, die sie schützen soll. Eingriffe in verfassungsrechtlich garantierte Grund- und Bürgerrechte sind ihr nicht erlaubt.

Mit der Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz als langfristiges Ziel, setzen wir uns bis dahin für alle Maßnahmen und Reformen ein, die geeignet sind, die Kontrolle über den bestehenden Dienst zu verbessern, unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe des Amtes zu unterbinden oder abzuschwächen und die öffentliche Diskussion über Sinn und Aufgabe von Geheimdiensten voranzubringen.

Auf dem Weg zur Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz, fordern wir folgende Sofortmaßnahmen zur Stärkung der Kontrolle:

  • Informationspflicht (Überwachte nach der Maßnahme informieren)
  • Veröffentlichungspflicht der Unterlagen des parlamentarischen Kontrollgremiums nach 10 Jahren
  • Regelmäßige öffentliche Berichterstattung über durchgeführte Maßnahmen
  • Wirksame Richtervorbehalte und volle Kontrolle durch die Gerichte
  • Klarstellung der Zuständigkeit des Datenschutzbeauftragten
  • Das Recht für Mitarbeiter, sich bei Beanstandungen auch an die Öffentlichkeit wenden zu dürfen
  • Grundsätzlich öffentliche Sitzungen der parlamentarischen Kontrollgremien
  • Stärkung von Befugnissen und Personal der parlamentarischen Kontrollgremien

Gegenrede

Ich bin einfach gegen die Abschaffung des Verfassungschutzes. Auch der Antragstext ist nicht stringent. Mit der Begründung, dass es keine parlamentarische Kontrolle gibt, ist eine Abschaffung nicht zu rechtfertigen, sondern eine stärkere parlamentarische Kontrolle zu fordern. Das Landesamt macht im Bereich der Bekä,pfung von Extremismus eine wichtige Arbeit. Solange wir nicht konkret fordern, wer die Arbeit weiterführt, wie beaufsichtigt usw. halte ich ein plumpes “Abschaffen!” für… zu plump!

Besser: Verfassungsschutz organisatorisch vom Innenministerium abkoppeln und unterm Landtag aufhängen, bis dahin den Antrag

Ablehnen!

Modul 3 – Transparenzgesetz für NRW

Die PIRATEN NRW unterstützen die Schaffung transparenter Strukturen, um das Vertrauen in Politik und Verwaltung zu stärken. Grundsätzlich soll das Informationsrecht des Bürgers hin zu einer Informationspflicht der Verwaltung entwickelt werden. Deshalb wollen wir ein Transparenzgesetz für Nordrhein-Westfalen einführen.

Dabei wollen wir Transparenz umfassend verstanden wissen und grundsätzliche alle Dokumente der Verwaltung öffentlich zugänglich machen, sofern nicht Gründe des Datenschutzes, der öffentlichen Sicherheit oder finanzielle Interessen des Landes dagegen sprechen.

Das Wissen und die Informationen sollen der gesamten Gesellschaft zu Gute kommen, dazu wollen wir auch dafür sorgen, dass öffentliche Daten weitergenutzt und -verarbeitet werden können.

Um Innovation, den Journalismus und bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen, wollen wir die Bereitstellung von öffentlichen Informationen als OpenData nach den OpenData Principles im Transparenzgesetz festschreiben. Langfristig wollen wir damit auch eine Entlastung der öffentlichen Verwaltung erreichen, da interne Informations- und Berichtsabfragen innerhalb der Verwaltung automatisiert werden können.

Die Prinzipien von Open Data sollen auch an dieser Stelle eingehalten werden.
Das Transparenzgesetz soll sich auch auf öffentliche Unternehmen und Beteiligungen erstrecken. Die Informationsfreiheit darf nicht durch verschachtelte Unternehmensbeteiligung umgangen werden.

Fürrede

Annehmen!

Modul 4 – Der Polizeibeauftragte des Landtages

In Analogie zum Wehrbeauftragten des Bundestages, der die für die Bundeswehr erforderliche Transparenz herstellen soll, halten wir die Einrichtung eines Beauftragten des Landtags für die Polizeibehörden des Landes für überfällig. Der Polizeibeauftragte soll die Grundrechte schützen, den Landtag bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über das Polizeiwesen des Landes unterstützen sowie als Eingabe- und Beschwerdestelle für Bürger und Polizeibedienstete dienen. Interne polizeiliche Probleme soll dieser Beauftragte genauso untersuchen wie diejenigen, die durch das Handeln der Polizei auftreten können (zum Beispiel unzulässige Polizeigewalt). Als unabhängiger parlamentarischer Ansprechpartner für die Polizei und die Bürger soll er aufklären und vermitteln. Er nimmt polizeiexterne und polizeiinterne Beschwerden entgegen und untersucht sie. Einmal jährlich erstattet der Polizeibeauftragte dem Landtag einen Tätigkeitsbericht, in dem er insbesondere auf das Verhältnis der Bürger zu ihrer Polizei und umgekehrt eingeht. Der Polizeibeauftragte kann mit Einwilligung des Beschwerdeführers oder des von der polizeilichen Maßnahme Betroffenen einen Vorgang der für die Einleitung des Straf- oder Disziplinarverfahrens zuständigen Stelle zuleiten.
Im Rahmen seiner festgelegten Aufgaben hat der Polizeibeauftragte Ermittlungsbefugnisse, die denen entsprechen, die für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgesehen sind. Der Polizeibeauftragte ist entsprechend der Regelungen zum Wehrbeauftragten zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Fürrede

Annehmen!

Modul 5 – Identifikationsmerkmal für uniformierte Polizisten

Die Piratenpartei NRW erkennt an, dass die tägliche Polizeiarbeit, also vor allem die Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen, ohne die Möglichkeit der Anwendung von Zwangsmitteln in vielen Situationen unmöglich wäre. Auch angemessene körperliche Gewalt stellt ein grundsätzlich legitimes und erforderliches Zwangsmittel dar. Jedoch hat gerade die Polizei als Träger des staatlichen Gewaltmonopols eine besondere Verantwortung, der sie leider nicht immer gerecht wird. Immer wieder gibt es Presseberichte von rechtswidrigen Übergriffen der Polizei auf Bürger. Häufig jedoch hat der Bürger dabei nicht einmal die Möglichkeit, den Namen des Beamten zu erfahren, da dieser ihn trotz einer bestehenden Pflicht nicht preisgibt. Der Bürger hat in diesem Moment keine Möglichkeit, den Polizisten zur Preisgabe zu zwingen.

Aus diesem Grund fordert die Piratenpartei NRW die Einführung eines jederzeit deutlich erkennbaren, individuellen und für die Ermittlungsbehörde nachvollziehbaren Identifikationsmerkmals für jeden Polizeibeamten. Ein solches Merkmal stellt den Informationsanspruch des Bürgers sicher. Es wahrt aber auch das Persönlichkeitsrecht des Beamten, da auf direktem Wege keine Rückschlüsse auf seine Person möglich sind.

Fürrede

Bei der Formulierung eines “für die Ermittlungsbehörde nachvollziehbaren Identifikationsmerkmals” fehlt mir irgendwie, dass das Merkmal _nur_ für die Ermittlungsbehörden nachvollziehbar und sonst anonymisiert ist. Das kriegt die Antragskommission aber hin! 😉Annehmen!

Modul 6 – Transparenz im Strafverfahren

Wir wollen uns für eine stärkere Transparenz und bessere Dokumentation in Strafverfahren einsetzen. So wollen wir, dass Vernehmungen durch die Polizei grundsätzlich in Ton und Bild für die spätere Verwendung vor Gericht aufgezeichnet werden. Auf diese Weise soll für Gerichte nachvollziehbar sein, auf welche Weise Aussagen oder Geständnisse von Beschuldigten zustande gekommen sind.

Auch die Zunahme von Beweismitteln aus digitalen Quellen fordert eine Anpassung der Regeln zum Umgang mit Beweisen. Auf Grund der Flüchtigkeit und Veränderbarkeit digitaler Speichermedien wollen wir eine lückenlose und beweisbar sichere Dokumentation der digitalen Spuren einführen.

Gegenrede

Die Foltervorwürfe bei der Polizei in den letzten Jahren sind – gelinde gesagt – überschaubar. Ohne Ideen zur Speicherdauer und eingeschränkte Verwendungszwecke fehlt mir der Hinweis darauf, dass sich die Piraten da weitergehende Gedanken gemacht haben. Auch die “lückenlose und beweisbar sichere Dokumentation der digitalen Spuren” ist nur eine Worthülse, die mir zu nichtssagend ist. Was genau soll das sein?

Ablehnen!

Modul 7 – FLOSS im öffentlichen Dienst

In ausnahmslos allen Bereichen des öffentlichen Dienstes in NRW werden jedes Jahr Kosten für die Lizenzierung proprietärer Software fällig. Das betrifft die kommunalen Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise, die beiden Landschaftsverbände und auch die Landesbehörden.

Wir wollen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur nachhaltiger und sicherer gestalten. Durch die verpflichtende Einführung von freien Formaten für Daten und Dokumente der Landesverwaltung wollen wir die strukturelle Abhängigkeit des Landes von einzelnen Softwareherstellern beenden und faire, öffentliche Ausschreibungen ermöglichen.

Den Einsatz und die Entwicklung von freier Software in der Verwaltung wollen wir aktiv fördern. Durch das Land entwickelte oder im Auftrag entwickelte Software sollte immer unter einer freien Lizenz der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Fürrede

Auch wenn ich gerade den letzten Teil als Doppler aus dem Antrag “Digitale Gesellschaft” sehe… die Antragskommission schafft das! 😉

Annehmen!

Modul 8 – Transparente und offene Beschaffungen

Wir wollen öffentliche Ausschreibungen und Beschaffungen transparenter und offener gestalten, um den Wettbewerb zu stärken und auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Teilnahme zu ermöglichen.

Dazu möchten wir, dass das Land Nordrhein-Westfalen sich an der Open Contracting Partnership-Initiative aktiv beteiligt und gemeinsam mit anderen Ländern standardisierte best-practices entwickelt und übernimmt.

Irgendwas Dazwischen

Verstehe nicht warum hier keine Konkurrenz angeziegt wird, aber ich sehe diesen Absatz in Konkurrenz zu dem Antrag zum TVgG von krella… präzisieren oder

Ablehnen!

Antragsbegründung:

http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Antr%C3%A4ge/PaP004.2

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